AGB

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digital solutions 360
Dominik Mikulaschek
Holzwurmweg 5
4040 Linz

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Erklärvideos & Erklärfilme

Die Firma digital solutions 360 erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese beziehen sich auf alle übernommenen Aufträge für die Produktion von Erklärvideos & Erklärfilmen der Firma explain it simple, www.digital-solutions-360.com, Holzwurmweg 5, 4020 Linz, welche im eigenen Namen und auf eigene Rechnung laut Auftrag des jeweiligen Kunden ausgeführt werden.

Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma digital solutions 360 und dem Kunden. Allfällige Änderungen und Ergänzungen mit dem Kunden sind nur dann wirksam, wenn diese in schriftlicher Form von Firma digital solutions 360 bestätigt werden.

1. Vertragsabschluss

1.1. Im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt der Kunde die Produktion eines Erklärvideos bzw. Erklärfilms bei der Firma digital solutions 360 in Auftrag. Der Vertrag zwischen der Firma digital solutions 360 und dem Kunden kommt in schriftlicher Form zustande – entweder als schriftlicher Auftrag oder als Erteilung des Auftrags durch E-Mail. 

1.2. Unsere Erklärvideo- und Erklärfilmangebote stellen kein in rechtlicher Hinsicht bindendes Vertragsangebot dar. Sämtliche Anfragen zu einem Projekt  sind lediglich ein unverbindliches Aufgebot für den Kunden.

1.3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird.

1.4. Die Angebote der Firma digital solutions 360 sind freibleibend und unverbindlich.

2. Zahlung, Honorar

2.1. Bei Auftragserteilung ist der Kunde verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 50% zu leisten, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Erst nach der Verbuchung der Anzahlung wird die Produktion des Erklärfilms bzw. Erklärvideos gestartet. Die weiteren 50% sind nach Abschluss des ersten Schritt für Schritt Programms fällig. Das fertige Projekt wird nach verbuchtem Zahlungseingang an den Kunden übermittelt.

2.2. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Firma für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

2.3. Alle Leistungen der Firma digital solutions 360, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Firma erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

2.4. Kostenvoranschläge der Firma sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Firma schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen fünf Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von Vornherein als genehmigt.

2.5. Das von der Firma ausgefertigte Projekt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Firma.

2.6. Die Abschlussrechnung kann bereits früher fällig gestellt werden, wenn das laufende Projekt auf Feedback des Kunden angewiesen ist und dieses mehr als drei Wochen ohne Weiterentwicklung verbleibt. Das Projekt wird uneingeschränkt weiter bearbeitet bzw. fortgesetzt, sofern ein Kundenfeedback verzeichnet werden konnte.

3. Änderungswünsche, Zusatzleistungen, nachträgliche Ausführung

3.1. Der Kunde ist verpflichtet, nach Fertigstellung/Veröffentlichung des Erklärvideos bzw. Erklärfilms, die Produktion zu prüfen und sämtliche Änderungen, Bearbeitungen sowie Fehler innerhalb von sieben Werktagen schriftlich vorzubringen. Alle Gewährleistungsansprüche entfallen, falls die vorgegebene Frist verstrichen ist.

3.2. Korrekturwünsche durch den Kunden, die die Produktion des Projekts betreffen, werden zu einer maximalen Anzahl von drei Bearbeitungen kostenfrei durch die Firma digital solutions 360 durchgeführt. Erhöht sich die Anzahl der Änderungen, wird eine Rechnung in Höhe von € 75,00/Stunde an den Kunden gestellt.

3.3. Sollten im Nachhinein Zusatzwünsche/Leistungen durch den Kunden entstehen, die nicht im Angebot enthalten warten, so wird ein Mehraufwand in Höhe von € 70,00 zzgl. MwSt. an den Kunden in Rechnung gestellt. 

3.4. Korrekturwünsche durch den Kunden wie Textänderungen, Vertonung, etc. sind kostenlos und werden nicht in Rechnung gestellt.

3.5. Verweigerung der Zahlung aufgrund entstandener Fehler der Produktion, erlaubt es dem Kunden nicht, die Zahlung zu verweigern.

4. Eigentumsrecht und Urheberrecht

4.1. Alle Leistungen der Firma, einschließlich jener aus Projekten (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Zeichnungen, Konzepte,…), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Firma und können von der Firma jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. 

4.2. Nach Auftragserteilung wird bestätigt, dass der Kunde über sämtliche Nutzungsrechte des Projektes frei verfügen kann.

4.3. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Firma, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Firma digital solutions 360 und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

4.4. Die Firma digital solutions wird durch den Kunden von allen Ansprüchen und Kosten durch Dritte freigestellt, die durch Verletzung des Urheber- bzw. Wettbewerbsrechts entstehen könnte. 

5. Rücktrittsrecht

5.1. Die Firma digital solutions 360 ist berechtigt, die Ausführung des Projekts aus wichtigen Gründen abzulehnen, welche für die Auftragsdurchführung als unzumutbar erscheinen. Dies gilt vorwiegend für Verletzungen der Urheber- und Wettbewerbsbestimmungen.

5.2. Der Kunde ist berechtigt, über den Grund der Ablehnung Auskunft zu erhalten. Der Kunde behält sich das Recht, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern, falls durch die Firma digital solutions 360 kein angemessenes Bildmaterial wie lizenzfreie Fotos, Videos, Grafiken, etc. vorliegen.

6. Geltungsbereich

6.1. Die Firma digital solutions 360 erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sämtliche Bedingungen des Kunden, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, werden nicht anerkannt.

6.2. Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an.

7. Haftung

7.1. In Fällen mangelnder Ergebnisse, die den entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden bei der Produktion von Erklärvideos sowie Erklärfilmen betreffen, ist eine Haftung der Firma digital solutions 360 ausgeschlossen.

7.2. Sämtliche Haftung der Firma für Ansprüche, die aufgrund der von der Firma digital solutions 360 erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausgeschlossen, wenn die Firma ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere übernimmt die Firma keinerlei Haftung für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Firma darüber schad- und klaglos zu halten.

7.3. Die Firma digital solutions 360 haftet für Schadensersatz nur bei grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatz. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. 

7.4. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens.

7.5. Die Firma digital solutions 360 haftet in anderen Fällen nur bei Vorliegen der Verletzung der Vertragspflichten. 

8. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz der Firma digital solutions 360.